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   FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11   

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https://dejure.org/2013,20838
FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11 (https://dejure.org/2013,20838)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2013 - 3 K 125/11 (https://dejure.org/2013,20838)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 3 K 125/11 (https://dejure.org/2013,20838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbleibensvoraussetzungen für entsprechende Anschaffungen vor dem Hintergrund der Gewährung einer Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage Verbleibensvoraussetzungen für den Bereich der industrienahen Dienstleistungen Ausdehnung der für Baugeräte bestehenden Erleichterungen bei den Verbleibensvoraussetzungen auf mobile Geräte für Untersuchungen zur produktionsnahen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage - Verbleibensvoraussetzungen für den Bereich der industrienahen Dienstleistungen - Ausdehnung der für Baugeräte bestehenden Erleichterungen bei den Verbleibensvoraussetzungen auf mobile Geräte für Untersuchungen zur produktionsnahen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1874
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    Der Förderzweck des Investitionszulagenrechts - die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen - soll gerade durch den tatsächlichen Einsatz der geförderten Wirtschaftsgüter im Fördergebiet verwirklicht werden (vgl. BFH, Urteile vom 7. Februar 2002 - III R 14/00 -, BStBl II 2002, 312 und vom 28. November 2002 - III R 4/00 -, BStBl II 2003, 365 ).

    Anderenfalls könnten etwa selten benötigte Spezialmaschinen mangels fortlaufender Inanspruchnahme nicht gefördert werden (vgl. BFH, Urteil vom 7. Februar 2002 - III R 14/00 -, BStBl II 2002, 312 ; vgl. auch BMF vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590 Rn. 69).

  • BFH, 28.11.2002 - III R 4/00

    Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    Der Förderzweck des Investitionszulagenrechts - die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen - soll gerade durch den tatsächlichen Einsatz der geförderten Wirtschaftsgüter im Fördergebiet verwirklicht werden (vgl. BFH, Urteile vom 7. Februar 2002 - III R 14/00 -, BStBl II 2002, 312 und vom 28. November 2002 - III R 4/00 -, BStBl II 2003, 365 ).

    (1) In der ersten Fallgruppe wird bei Transportmitteln (wie Kraftfahrzeugen oder Schiffen) eine räumliche Bindung an das Fördergebiet noch anerkannt, wenn sie überwiegend, dass heißt grundsätzlich an mindestens 183 Tagen pro Jahr der Bindungsfrist, und regelmäßig, das heißt ohne größere zeitliche Unterbrechung, im Fördergebietsverkehr eingesetzt werden (vgl. BFH, Urteil vom 28. November 2002 - III R 4/00 -, BStBl II 2003, 365 ; Beschluss vom 29. Juni 2007 - III B 95/06 -, BFH/NV 2007, 2125 ; vgl. auch BMF vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590 Rn. 71).

  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    (1) In der ersten Fallgruppe wird bei Transportmitteln (wie Kraftfahrzeugen oder Schiffen) eine räumliche Bindung an das Fördergebiet noch anerkannt, wenn sie überwiegend, dass heißt grundsätzlich an mindestens 183 Tagen pro Jahr der Bindungsfrist, und regelmäßig, das heißt ohne größere zeitliche Unterbrechung, im Fördergebietsverkehr eingesetzt werden (vgl. BFH, Urteil vom 28. November 2002 - III R 4/00 -, BStBl II 2003, 365 ; Beschluss vom 29. Juni 2007 - III B 95/06 -, BFH/NV 2007, 2125 ; vgl. auch BMF vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590 Rn. 71).

    Dort ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Juni 2007 - III B 95/06 -, BFH/NV 2007, 2125 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich nur Gegenstand, nicht Maßstab gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; 129, 1 unter B.I.2.b der Gründe).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich nur Gegenstand, nicht Maßstab gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; 129, 1 unter B.I.2.b der Gründe).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 52/05

    InvZul: Fördergebiet, Verbleibenszeitraum

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    Ein Wirtschaftsgut, das - wenn auch nur kurzfristig - außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, erfüllt daher in der Regel die Verbleibensvoraussetzung nicht (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 52/05 -, BFH/NV 2007, 974 m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - III B 197/10

    Zulagenbegünstigung von Gerüstteilen - Feststellungslast für das Einhalten der

    Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11
    (2) Bei Baugeräten sind - in der zweiten Fallgruppe - Einsätze außerhalb des Fördergebiets unschädlich, sofern sie einen Zeitraum von fünf Monaten innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III B 197/10 -, BFH/NV 2011, 1728).
  • BFH, 15.10.2015 - III R 15/13

    Zulagenschädlicher Einsatz von Brennerstationen und Notebooks außerhalb des

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Januar 2013  3 K 125/11 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt und setzte die Investitionszulage unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Brennerstationen und die Notebooks um 36.213,10 EUR herauf (Urteil vom 29. Januar 2013  3 K 125/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1874).

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